Ein Einsatz im FSJ plus wird belohnt
FSJ plus ist ein voller Erfolg: deutlich bessere Chancen auf Ausbildung und Arbeit durch den Realschulabschluss!
Zusätzliche Leistungen:
- Monatliches Taschengeld von 230 EURO
- Verpflegung bzw. Verpflegungsgeld in Höhe von zur Zeit monatlich 100 EURO
- Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge
- Erstattung der Fahrtkosten für die An- und Abreise zu den Seminaren und Unterrichtsblöcken
- Anspruch der Eltern auf Kindergeld
- Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen ist in den ersten sechs Monaten des zweiten Jahres der Bezug von Leistungen nach dem BAföG möglich
- Für Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II / Hartz IV) werden das Taschengeld und der Zuschuss zur Verpflegung als Einkommen nach § 11 Abs. 1 SGB II angerechnet.
Von der Anrechung ausgenommen sind:
- ein Betrag in Höhe von 60 Euro des Taschengeldes (§1 Absatz 1 Nr. 13 ALG II-V);Taschengeld-Freigrenze wird voraussichtlich zum 01.01.2012 auf 175,-€ angehoben
- eine allgemeine Versicherungspauschale (§ 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB II i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 ALG II Verordnung) in Höhe von 30 Euro
- ggf. Ausgaben nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II (wie z.B. tägliche Fahrtkosten zwischen Wohnung und Einsatzstelle sowie Kosten für die Unterkunft in Wilhelmsdorf
Zur Klärung dieser Fragen ist es wichtig frühzeitig mit dem zuständigen Jobcenter bzw. der ARGE Kontakt aufzunehmen.
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