Bezahlung und mehr
Hier finden Sie Informationen über Bezahlung, Zeiten, Verpflegungsgeld, Fahrt- und Mietkosten, Versicherungen und Urlaub.
Von Moneten und Monaten
Die Geld- und Sachbezüge richten sich in der Höhe nach den Sätzen, die auch die Wehrdienstleistenden bei der Bundeswehr bekommen. Die Bezüge werden nach Kalendertagen ermittelt, am 15. des jeweiligen Monats ausbezahlt und sind steuer- und sozial-versicherungsfrei.
Sold pro Tag
Soldstufe 1 (ab Diensteintritt) € 9,41
Soldstufe 2 (ab 4.Monat) € 10,18
Kleidergeld pro Tag
Entschädigung für das Tragen privater Kleidung im Dienst pro Tag € 0,69 und dessen Reinigung € 0,49.
Verpflegungsgeld pro Tag
Verpflegung wird im Regel in Natura von der Dienststelle gestellt. Für Tage, an denen der Zivi nicht an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen muss (beispielsweise Wochenende, Urlaub, Krankheit, freie Tage) € 7,20. Falls die Verpflegung nicht gestellt wird oder der ZDL von der Teilnahme befreit ist, erhält er die entsprechenden Anteile bei teilweiser Verpflegung.
Mobilitätszuschlag
Zivis, deren Dienstort mehr als 30 km von der Wohnung entfernt ist, erhalten einen Mobilitätszuschlag. Aber nur dann, wenn sie in einer Dienstunterkunft wohnen müssen. Der Zuschlag beträgt € 0,51 je Kilometer der einfachen Entfernung, insgesamt jedoch höchstens € 204 pro Monat.
Sonderzuwendung
Für eine Gesamtdienstzeit von 6 Monaten wird im Dezember eine einmalige Sonderzuwendung in Höhe von € 115,20 bezahlt. Bei Dienstbeginn ab 01. Dezember erfolgt die Auszahlung zum Entlassungstag.Bei vorzeitiger Entlassung wird die Zuwendung gekürzt und im Austrittsmonat bezahlt.
Entlassungsgeld
Das Entlassungsgeld wird im Austrittsmonat bezahlt und beträgt für eine Dienstzeit von 6 Monaten € 460,80. Bei vorzeitiger Entlassung wird anteilig gekürzt.
Mietkosten
Hat der Zivildienstleistende eigene Wohnräume gemietet, erstattet die Unterhaltssicherungsbehörde am Wohnort unter bestimmten Voraussetzungen die Miete und die Nebenkosten ganz oder zumindest teilweise. Ist der Zivi nicht zum Wohnen in der dienstlichen Unterkunft verpflichtet, bezahlt die Dienststelle den Differenzbetrag. Das Wohnen in einer dienstlichen Unterkunft ist kostenlos.
Fahrtkosten
Je nach Wohnsituation werden die Fahrtkosten von der Dienststelle oder dem Bundesamt für Zivildienst übernommen. Dabei sind umfangreiche Bestimmungen über Entfernungen, Zeiten und Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu beachten.
Versicherung
Das Bundesamt, beziehungsweise die Unterhaltssicherungsbehörde, bezahlt unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zu privaten Versicherungen (z.B. Kapital-Lebensversicherung, Hausrats- und Haftpflichtversicherungen). KFZ-Versicherungen und vermögenswirksame Leistungen werden nicht übernommen. Zivildienstleistende sind beim Bundesamt kostenlos kranken- und unfallversichert. Die Mitgliedschaft in dergesetzlichen Krankenversicherung ruht während des Zivildienstes. Gleiches gilt für die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Urlaub
Bei einer Dienstzeit von 6 Monaten stehen dem ZDL bei einer Fünf-Tage-Woche 6 Tage Urlaub zu. Zusätzlich besteht in manchen Fällen Anspruch auf Sonderurlaub oder Dienstbefreiung. Einen Auslandskrankenschein gibt es nicht. Vor Antritt des Urlaubs sollte bei einer Privatversicherung deshalb eine zusätzliche Krankenversicherung auf eigene Kosten abgeschlossen werden
Nebentätigkeit
Bezahlte Nebentätigkeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung der Verwaltungsstelle ausgeübt werden. Ein formloser Antrag mit Name und Anschrift des Arbeitgebers sowie die Zustimmung der Dienststelle muss bei der Verwaltungsstelle Zivildienst gestellt werden. Die Nebentätigkeit darf nicht gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Sie kann Auswirkungen auf Leistungen der Unterhaltssicherungsbehörde haben.
Berufsförderung
Zivildienstleistende können für ihre berufliche Förderung während ihres Dienstes Zuschüsse beantragen. Gefördert werden allgemeinbildende Kurse, berufsübergreifende Kurse und Sprachkurse. Dazu gehören beispielsweise EDV- oder auch Rhetorik-Kurse. Unterstützung gibt es auch für Fort- und Weiterbildung im erlernten Beruf oder für Kurse zur Studienvorbereitung. Maximal können (bis zur Höhe von € 665) 100 Prozent der Kosten gefördert werden. Wer die Berufsförderung in Anspruch nehmen möchte, sollte einen Antrag stellen, bevor er den jeweiligen Kurs besucht. Notwendig ist dabei auch die Genehmigung von Seiten der Zivildienststelle. Den Antrag gibt man bei der Verwaltungsstelle Zivildienst ab. Das Geld kommt dann direkt vom Bundesamt aber erst, wenn der Kurs beendet ist. Sonderurlaub kann für solche Kurse bis zu fünf Tagen in Anspruch genommen werden.
Weitere Infos:
http://www.zivildienst.de
(Bundesamt für den Zivildienst)
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