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Checkliste für Termine und Fristen


1. Musterung
Wo: Beim Kreiswehrersatzamt; durch Aufforderung; eventuell selbst beantragen
Wann: Frühestens mit 17,5 Jahren

2. Antrag auf Kriegsdienstverweigerung
Wo: Beim Kreiswehrersatzamt / Bundesamt für den Zivildienst
Wann: Möglichst bis zur Musterung oder bei der Musterung

3. Anerkennung
Wo: Bundesamt; schriftlicher Bescheid
Wann: 4 bis 6 Monate nach Antragsstellung

4. Stellensuche
Wo: Direkt bei einer Sozialen Einrichtung oder beim Diakonischen Werk
Wann: 1 Jahr bis spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Arbeitsbeginn

5. Einverständniserklärung
Wo: In der späteren Zivildienststelle
Wann: Spätestens 6 Woche vor Arbeitsbeginn

6. Einberufung
Wie: Kommt direkt vom Bundesamt
Wann: Zum ersten Werktag eines Monats

Out Now:

Ihre Zukunft bei der Diakonie in Württemberg

Alles über Berufe und
Ausbildung bei der Diakonie
in Württemberg finden Sie auf der Seite
Praktikum/Ausbildung/Studium
Wenn Sie die Informationen als Broschüre haben möchten, können Sie diese hier bestellen!
Achtung! Adressen von Ausbildungseinrichtungen und Hochschulen finden Sie nur hier im Internet, nicht in der Broschüre!

 
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Diakonisches Werk Württemberg e. V. | Heilbronner Str. 180 | 70 191 Stuttgart | Tel.: (0711) 1656-0 | Fax: (0711) 1656-277 | E-Mail: infodiakonie-wuerttembergde
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